Schularten der SEK I

 

Der evangelische Religionsunterricht...

... begleitet Schülerinnen und Schüler auch auf ihrem Weg der beruflichen Orientierung, fördert und verstärkt ihre Gesprächs- und Handlungsfähigkeit im Horizont biblisch-christlicher Weltdeutung. Besondere Herausforderungen sind der jahrgangsübergreifende Unterricht, einstündiger Unterricht und Unterricht mit kleinen Gruppen. Diesen Herausforderungen kann durch spezielle Unterrichtsformen, zum Beispiel Projektunterricht, Differenzierender Unterricht, Gruppenunterricht entsprochen werden.
 

Haupt- und Werkrealschule

Im Bereich der Evangelischen Landeskirche in Baden nehmen etwa 27 000 Schülerinnen und Schüler am evangelischen Religionsunterricht der Haupt- und Werkrealschule teil. Die Abmeldequote liegt zwischen 2 und 3 %; mehr als 11 % der teilnehmenden Schülerinnen und Schüler gehören nicht der evangelischen Kirche an, d.h., wären nicht verpflichtet, an diesem Unterricht teilnehmen, sondern kommen freiwillig.

 

Gemeinschaftsschule

Im Schuljahr 2012/2013 sind bereits 42 Gemeinschaftsschulen an den Start gegangen. Das Konzept stößt bei Kommunalpolitikern, Eltern und vor allem bei vielen Lehrkräften auf eine sehr vielfältige Resonanz. Für das Schuljahr 2016/2017 liegen 28 weitere Anträge auf Anerkennung zur Gemeinschaftsschule dem Ministerium für Kultus, Jugend und Sport in Baden-Württemberg vor. Interessant wird für den Religionsunterricht die Frage sein, wie dieser sich in das neue Lernkonzept der Gemeinschaftsschule profiliert einbringen kann und wird. Stand Januar 2018 gibt es 300 Gemeinschaftsschulen in Baden-Württemberg.

Weitere Informationen zur Gemeinschaftsschule und über die Schulstandorte finden Sie unter hier.

 

Realschule

Im Gebiet unserer Landeskirche werden 34.751 Schülerinnen und Schüler an 183 Realschulen von 518 Lehrkräften in Evangelischer Religionslehre unterrichtet. 93,6 Prozent aller ev. Schülerinnen und Schüler nehmen am RU ihrer Konfession teil, 2,7 Prozent haben sich aus Glaubens- und Gewissensgründen abgemeldet, 3,6 Prozent haben wegen Lehrermangels keinen RU oder nehmen am katholischen bzw. konfessionell-kooperativen RU teil. 13,6 Prozent der teilnehmenden Schülerinnen und Schüler gehören nicht der ev. Kirche an.

Für alle evangelischen Schülerinnen und Schüler ist ev. Religionslehre ordentliches Lehrfach, außer sie haben sich aus Glaubens- und Gewissensgründen abgemeldet. Alle konfessionslosen Schülerinnen und Schüler, von denen mindestens ein Elternteil evangelisch ist, haben ein Recht darauf, am ev. RU teilzunehmen. Alle nicht-evangelischen Schülerinnen und Schüler, für die kein eigener Religionsunterricht erteilt wird, können mit allen Rechten und Pflichten am Religionsunterricht teilnehmen, falls die erteilende Lehrkraft dem zustimmt.