Antisemitismus in der Bundesrepublik

 

Dem Bundestag sind bisher zwei ausführliche Berichte zum Thema Antisemitismus vorgelegt worden, der erste in der 17. und der zweite in der 18. Wahlperiode.

Dort heißt es als Definition von Antisemitismus: „Auf grundsätzlicher Ebene ist Antisemitismus eine Sammelbezeichnung für alle Einstellungen und Verhaltensweisen, die den als Juden wahrgenommenen Einzelpersonen, Gruppen oder Institutionen aufgrund dieser Zugehörigkeit negative Eigenschaften unterstellen. Ist etwa die Abneigung gegen Juden ausschließlich durch deren individuelles Auftreten motiviert, so kann man nicht von einer antisemitischen Einstellung sprechen. Ergibt sich die Abneigung gegen eine jüdische Person aus deren Zurechnung zur jüdischen Religionsgruppe, ist demgegenüber sehr wohl von einer antisemitischen Haltung auszugehen.“

In den Ergebnissen des Berichts heißt es: „Der religiös motivierte Antisemitismus spielt im Rechtsextremismus nur noch eine untergeordnete Rolle (…). Unter den ‚klassischen‘ Antisemitismusvarianten kommt demgegenüber nationalistischen, politischen und sozialen Argumentationsmustern eine große Bedeutung zu, daneben aber auch den modernen Formen des antizionistischen und sekundären Antisemitismus.“

In den Ergebnissen heißt es weiter: „Der Bericht konnte zeigen, daß in der deutschen Mehrheitsgesellschaft in erheblichem Umfang antisemitische Einstellungen in unterschiedlichen inhaltlichen Ausprägungen vorhanden sind, die wiederum auf weitverbreiteten Vorurteilen und tief verwurzelten Klischees beziehungsweise auf schlichtem Unwissen über Juden und Judentum basieren. Angesichts moderner Kommunikationsformen, wie sie beispielsweise im Internet bestehen, ist eine Verbreitung dieses Gedankenguts kaum zu unterbinden.“

 

Im Bericht von 2017 heißt es über die evangelischen Kirchen: „Insbesondere im Rahmen der Evangelischen Kirchentage stellt sich regelmäßig die Frage, ob das Auftreten von Palästina Solidaritätsgruppen die Grenze einer Kritik zum Antisemitismus überschreitet.“

Der Bericht von 2017 kommt zu folgenden Ergebnissen: „Im historischen Vergleich mit der Zeit vor 1945, aber auch mit den letzten 60 Jahren in Deutschland oder den meisten anderen europäischen Ländern war der offene Antisemitismus gesamtgesellschaftlich selten so sehr an den Rand gedrängt wie heute. Gleichzeitig sind modernere Facetten des Antisemitismus auch in der breiten Bevölkerung nach wie vor weit verbreitet; dazu gehört zum einen die Forderung nach einem ‚Schlußstrich‘, in dem auch immer eine gewisse, für den Antisemitismus typische Täter-Opfer-Umkehr mitschwingt, zum anderen aber auch der israelbezogene Antisemitismus.“

Erwähnenswert ist auch eine Studie von Samuel Salzborn und Alexandra Kurth, „Antisemitismus in der Schule. Erkenntnisstand und Perspektiven“, die besonders den Antisemitismus an deutschen Schulen zum Gegenstand macht. Die Studie stammt vom Januar 2019.

In den Ergebnissen heißt es: Mit Blick auf antisemitische Diskriminierungsformen in Schulen ist darauf hinzuweisen, dass fast flächendeckend keine oder unzureichende Meldesysteme für antisemitische Vorfälle – bei Schüler/innen wie Lehrer/innen – bestehen. Hierbei mangelt es oft an Problembewusstsein, auch, weil Antisemitismus in seiner Spezifik als leidenschaftliches Weltbild verkannt und unter andere Formen von Diskriminierung sumiert wird. Der Handlungsdruck auf Schulen, antisemitische Vorfälle zu melden, ist nur zögerlich in einigen Bundesländern in Gang gekommen, ausgebaute Strukturen auf der Ebene der unteren und oberen Schulaufsicht gibt es – mit Ausnahme von Berlin – im Prinzip nicht.“